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   BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66   

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https://dejure.org/1966,1239
BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66 (https://dejure.org/1966,1239)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1966 - II B 15.66 (https://dejure.org/1966,1239)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1966 - II B 15.66 (https://dejure.org/1966,1239)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1753); denn diese Vorschrift erweitert die Prüfungszuständigkeit des Revisionsgerichts allein in bezug auf Beamtenrecht (BVerwGE 13, 303), und hierzu gehört nicht das frühere Recht der Berufssoldaten (Urteil des Senats vom 7. November 1963 - BVerwG II C 26.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 41 - Leitsatz -]).
  • BVerwG, 30.01.1959 - II CB 138.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66
    Denn dieses Recht ist irrevisibel, weil das frühere (Reichs-) Wehrrecht nicht Bundes recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO geworden ist (ebenso Beschlüsse des Senats vom 10. Mai 1958 - BVerwG II B 71.57 - und vom 30. Januar 1959 - BVerwG II CB 138.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 9]).
  • BVerwG, 07.11.1963 - II C 26.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1753); denn diese Vorschrift erweitert die Prüfungszuständigkeit des Revisionsgerichts allein in bezug auf Beamtenrecht (BVerwGE 13, 303), und hierzu gehört nicht das frühere Recht der Berufssoldaten (Urteil des Senats vom 7. November 1963 - BVerwG II C 26.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 41 - Leitsatz -]).
  • BVerwG, 11.02.1960 - II C 327.57
    Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66
    Der Senat hat zudem in seinem zu § 53 Abs. 1 Satz 4 G 131 (Fassung 1957) ergangenen Urteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG II C 327.57 - (Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 21) klargestellt, daß die Anwendung dieser Vorschrift die Beförderung vom Berufsunteroffizier zum Offizier während des zweiten Weltkrieges voraussetzt; daraus folgt die Unanwendbarkeit dieser Vorschrift in den Fällen, in denen der Betroffene - ebenso wie nach den verbindlichen Feststellungen des Berufungsgerichts der Kläger - im zweiten Weltkrieg nicht mehr Berufsunteroffizier, sondern bei Vornahme der Beförderung zum Offizier während des zweiten Weltkrieges Reservist war (hier Hauptfeldwebel der Reserve und Reserveoffiziersanwärter).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66
    Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nur dann vor, wenn die Rechtssache eine Rechtsfrage von grundsätzlicher - d.h. allgemeiner - Bedeutung aufwirft, die im Revisionsverfahren der Klärung zugeführt werden kann (ebenso ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [92] und Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 -).
  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66
    Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nur dann vor, wenn die Rechtssache eine Rechtsfrage von grundsätzlicher - d.h. allgemeiner - Bedeutung aufwirft, die im Revisionsverfahren der Klärung zugeführt werden kann (ebenso ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [92] und Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 -).
  • BVerwG, 10.05.1958 - II B 71.57

    Berechnung der zwölfjährigen Dienstzeit eines Berufsunteroffiziers - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66
    Denn dieses Recht ist irrevisibel, weil das frühere (Reichs-) Wehrrecht nicht Bundes recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO geworden ist (ebenso Beschlüsse des Senats vom 10. Mai 1958 - BVerwG II B 71.57 - und vom 30. Januar 1959 - BVerwG II CB 138.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 9]).
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69

    Rechtsmittel

    Sie gehören deshalb weder dem Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) noch dem revisiblen Landes-Beamtenrecht (§ 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1754]; vgl. BVerwGE 13, 303; Beschlüsse vom 20. September 1966 - BVerwG II B 15.66 - und vom 14. Dezember 1966 - BVerwG VI B 43.66 -) an.
  • BVerwG, 28.12.1967 - II B 81.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Hieraus folgt - wie auch schon in dem vorbezeichneten Beschluß vom 21. Mai 1960 und im Beschluß vom 20. September 1966 - BVerwG II B 15.66 - ausgeführt ist -, daß einer Sache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon deshalb beizumessen ist, weil sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat.
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 105.67

    Beauftragung eines hauptamtlichen Beamten eines Kreises mit der allgemeinen

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts darüber, daß die Vorschriften der Niedersächsischen Landkreisordnung nichts über die Dauer der Beauftragung eines hauptamtlichen Beamten eines Kreises mit der allgemeinen Vertretung des Oberkreisdirektors (§ 55 Abs. 4 NLO) und über die Unzulässigkeit der Entziehung eines solchen Auftrages bestimmen und daß sie deshalb sowie nach dem Sinn der Regelung dem - ermessensfehlerfreien - Widerruf eines solchen Auftrages nicht entgegenstehen, beruhen auf der Anwendung von Landes-Kommunalverfassungsrecht, die grundsätzlich irrevisibel ist (vgl. BVerwGE 13, 303 und 20, 160 [165 f.]; im gleichen Sinne Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1966 - BVerwG II B 15.66 - und vom 14. Dezember 1966 - BVerwG VI B 43.66 - zu § 127 BRRG [F. 1965]).
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